Jahresmeldungen und Versicherungsabschnitte

Verwendung

Gemäß § 21 Abs. 2d der Satzung der VBL muß der beteiligte Arbeitgeber nach Ablauf des Kalenderjahres ein Jahresverzeichnis für jeden Pflichtversicherten an die Zusatzversorgungskasse übersenden. Diese Jahresmeldung ist nach § 21 Abs. 4 der Satzung der VBL für jeden Versicherten nach Versicherungsabschnitten zu gliedern.

Das System nimmt mit dem Erstellen der Jahresmeldung automatisch die Bildung von Versicherungsabschnitten vor.

Die Jahresmeldung erfolgt mit dem Meldetatbestand 60 und der Satzart 60.

Voraussetzungen

Damit die Jahresmeldungen in der richtigen Form gebildet werden, müssen im Customizing der Abrechnung Deutschland unter BranchenÖffentlicher Dienst Zusatzversorgung → Meldungen an die Zusatzversorgungskasse die relevanten Einstellungen vorgenommen worden sein.

Funktionsumfang

Bei der Abschnittsbildung gibt es je nach Satzung der Zusatzversorgungskasse und entsprechender Festlegung in der Tabelle "ZVE-Daten" folgende beiden Möglichkeiten:

Ist in der Tabelle ZVE-Daten das Kennzeichen Abwesenheiten tagesgenau melden gesetzt, dann wird vom System für folgende Zeiträume jeweils ein Versicherungsabschnitt gebildet:

Zeitraum, in dem ununterbrochen Umlagen entrichtet worden sind

jeder Zeitraum, in dem bei bestehender Pflichtversicherung keine Umlage entrichtet worden ist

Ist kein Kennzeichen bei Abwesenheit tagesgenau melden gesetzt, werden unbezahlte Abwesenheit erst gemeldet, wenn sie länger als einen vollen Kalendermonat dauern. In diesem Fall wird für folgende Zeiträume jeweils ein Versicherungsabschnitt gebildet:

Zeitraum, in dem Umlagen entrichtet worden sind und eine eventuelle umlagefreie Zeit nicht länger als einen vollen Kalendermonat dauert

Zeitraum, in dem bei bestehender Pflichtversicherung über mindestens einen vollen Kalendermonat keine Umlage entrichtet worden ist

Beispiel 1:

Für die Angestellte Gudrun Glück wird vom 01. Januar bis zum 06. April und vom 20. Juni bis zum 31. Dezember des Jahres Umlage gezahlt. Die folgenden Versicherungsabschnitte müssen gemeldet werden:

Januar bis 06. April

mit Entgelt und Umlage

07. April bis 19. Juni

ohne laufendes Entgelt

20. Juni bis 31. Dezember

mit Entgelt und Umlage

Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Kennzeichen in der Tabelle ZVE-Daten beim Feld Abwesenheiten tagesgenau melden gesetzt ist oder nicht, da die unbezahlte Abwesenheit länger als einen vollen Kalendermonat dauert. In beiden Fällen werden die gleichen Versicherungsabschnitte gebildet.

Beispiel 2:

Für den Mitarbeiter Friedrich Freundlich wird vom 01. Januar bis zum 06. April und vom 20. Mai bis zum 31. Dezember eines Jahres Umlage gezahlt. Es ergeben sich je nach Satzung der Zusatzversorgungskasse und Festlegung in der Tabelle ZVE-Daten folgende beiden Möglichkeiten:

a) Kennzeichen bei Abwesenheiten tagesgenau melden gesetzt

01. Januar bis 06. April

mit Entgelt und Umlage

07. April bis 19. Mai

ohne laufendes Entgelt

20. Mai bis 31. Dezember

mit Entgelt und Umlage

b) kein Kennzeichen bei Abwesenheiten tagesgenau melden gesetzt

01. Januar bis 31. Dezember

mit Entgelt und Umlage

Die Abschnittsbildung in den beiden Beispielen ist im folgenden nochmals grafisch dargestellt:

 

Endet die Umlagezahlung innerhalb eines Kalendermonats und schließt sich daran eine wie oben beschriebene Unterbrechungszeit über einen vollen Kalendermonat an oder beginnt im Anschluß an diese Unterbrechungszeit eine Umlagezahlung für laufendes Entgelt, zählt der Zeitraum der Unterbrechung entweder zum vorherigen oder zum anschließenden Versicherungsabschnitt mit Umlagezahlung.

Ändert sich die arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich vereinbarte durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, beginnt ebenfalls ein neuer Versicherungsabschnitt. Tritt diese Änderung im Laufe eines Kalendermonats ein, beginnt der neue Versicherungsabschnitt erst mit dem Ersten des nächsten Monats.

Die Versicherungsabschnitte enden jeweils spätestens mit dem Ende eines Kalenderjahres. Sie enden auch mit dem Tag, an dem die Pflichtversicherung endet.

Aktivitäten

Vor dem Erstellen einer Jahresmeldung muß eine Abrechnung über den Report RPCALCD0 ( Abrechnungsprogramm Deutschland ) erfolgreich durchgeführt worden sein.

Eine Jahresmeldung wird erstellt, sobald Sie bei Meldungen erstellen im Feld Jahresmeldung für eine Jahresangabe machen und anschließend das Meldeprogramm starten.